
Die Bezirkshauptmannschaft informiert, dass das Abbrennen von Osterfeuern im Zeitraumzwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag NUR unter folgenden Voraussetzungen erlaubt ist:

Aufgrund der aktuellen Lagen und zur Verhinderung von Waldbränden verweisen wir erneut auf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft.

Die jährliche Mitgliederversammlung wurde heuer nicht wie gewohnt am Dreikönigstag abgehalten, sondern corona-bedingt erst im Februar.

Einen Möglichkeit die Feuerwehr zu unterstützen gibt es nun über einen eigene Spenden-App, in der nicht genutzte SMS als Spende verwendet werden können - ohne zusätzliche Kosten für die Benutzer.