Aufgrund der Trockenheit wurde von der Landeshauptfrau eine Ausnahmeverordung ausgesprochen, die das Abbrennen von Brauchtumsfeuern bis 30. Juni 2020 untersagt.

Bislang galten Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen. Diese sind ab sofort untersagt und verboten. Davon sind somit auch alle private Osterfeuer und Sonnwendfeiern betroffen. (siehe Ausnahmeverordnung im Detail, lt. § 1 Abs. 7 (gelb markiert)) 

Die Feuerwehr Trattenbach bitte alle um Kenntnisnahme und strikte Einhaltung. Wie akut die Lage momentan ist, zeigen zahlreiche großflächige Brände unter anderem im Föhrenwald (siehe Einsatzdoku).

Ein Missachten der Verordnung kann gehörige Geldstrafen nach sich ziehen!