Aufgrund der aktuellen Lagen und zur Verhinderung von Waldbränden verweisen wir erneut auf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft.

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von
pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen! 

Dieses Verbot tritt mit 16. März 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

(zur Verordnung)